„Mit Montag, dem 25.01.2021, soll die neue Notmaßnahmenverordnung aufgrund der aktuellen Lage in Kraft treten.“
Für Begräbnisse gelten nun folgende Auflagen:
- Die Personenbeschränkung auf maximal 50 Personen in Hallen, sowie im Freien bleibt weiterhin bestehen.
- Der Mindestabstand bei Verabschiedungen und Beisetzungen erhöht sich auf 2 Meter.
- Die Maskenpflicht (Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung) bleibt unverändert aufrecht.
- Es besteht keine FFP2-Pflicht – aber Empfehlung durch die Regierung!
Wenn Sie persönlich zu uns kommen bitten wir Sie folgende Vorschriften zu berücksichtigen:
- Der Mindestabstand erhöht sich hier ebenfalls auf 2 Meter.
- Für Kunden besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske, die mindestens der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil entspricht.
- Kommen Sie zu Aufnahmegesprächen maximal zu zweit.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Tel.: 02236 44900 oder 01 36 733 77)
Hier finden Sie nochmals die wichtigsten Verhaltensregeln für Trauerfeiern und den Büroverkehr.
Bleiben Sie gesund!
Das Team der Naturbestattung GmbH